Über die Zahlen
Das ist eine Schätzung und keine Steuerberatung
Die Rechner geben eine Schätzung für eine Person und ein ganzes Jahr. Sie ersetzen nicht Ihre Gehaltsabrechnung, Ihre Steuererklärung oder eine Steuerberatung. Ihre echte Abrechnung kann abweichen. Das Bundesfinanzministerium prüft diese Seite nicht und empfiehlt sie nicht.
Woher die Zahlen kommen
Alle Werte gelten für das Jahr 2026, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sie stammen von diesen Seiten.
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif, Gesetze im Internet. Der Grundfreibetrag und die Zonen des Tarifs ab 2026.
- § 3 SolzG, Gesetze im Internet. Die Freigrenze des Solidaritätszuschlags.
- § 4 SolzG, Gesetze im Internet. Der Satz von 5,5 Prozent und die Milderungszone von 11,9 Prozent.
- Programmablaufplan (PAP) 2026 für den Lohnsteuerabzug, Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die Schritte der Lohnsteuerrechnung, die Pauschalen, die Vorsorgepauschale, die Steuerklassen V und VI und die Rundung. Wir haben den Plan selbst in Code übersetzt.
- Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF, Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit 25 Rechnungen auf dieser Webseite haben wir unsere Ergebnisse für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer auf den Cent geprüft.
- SVBezGrV 2026, § 4, Gesetze im Internet. Die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr für Rente und Arbeitslosenversicherung.
- SVBezGrV 2026, § 2, Gesetze im Internet. Die Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Das ändert sich im neuen Jahr 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Beitragssatz der Rentenversicherung von 18,6 Prozent. Die Hälfte zahlen Sie.
- § 341 SGB III, Gesetze im Internet. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung von 2,6 Prozent. Die Hälfte zahlen Sie.
- § 241 SGB V, Gesetze im Internet. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung von 14,6 Prozent. Die Hälfte zahlen Sie.
- Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026, Bundesanzeiger. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Satz fest.
- § 55 SGB XI, Gesetze im Internet. Die Pflegeversicherung und der Zuschlag von 0,6 Punkten für Menschen ohne Kinder ab 23 Jahren.
- Musterschreiben zur Kirchensteuer, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Der Kirchensteuersatz: 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern, 9 Prozent in den übrigen Ländern.
- Kirchensteuergesetz Bayern, Art. 8, Bayern.Recht. Das Gesetz setzt nur eine Obergrenze. Die Kirchen legen den Satz selbst fest.
Was enthalten ist
- Ein Arbeitsverhältnis, ein ganzes Jahr, gesetzlich versichert.
- Die Lohnsteuer der Steuerklassen I bis VI nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, mit denselben Schritten und derselben Rundung.
- Kinderfreibeträge für Soli und Kirchensteuer. Der Rechner nimmt an, dass sie auf der Lohnsteuerkarte stehen.
- Den Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone. Er fällt nur an, wenn die Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt (40.700 € in Steuerklasse III).
- Die Kirchensteuer: 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den anderen Ländern. Die Basis ist die Lohnsteuer nach Kinderfreibeträgen.
- Die vier Sozialversicherungen mit Ihrem Anteil: Rente 9,3 Prozent und Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent bis 101.400 € im Jahr. Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags und Pflegeversicherung bis 69.750 € im Jahr.
- Die Pflegeversicherung mit 1,8 Prozent (2,3 Prozent in Sachsen). Ohne Kinder ab 23 Jahren kommen 0,6 Punkte dazu. Vom zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind.
Zur Pflegeversicherung
Der Gesetzestext in § 55 SGB XI nennt noch 3,4 Prozent. Der Satz wird per Verordnung angehoben. Wir fanden keinen amtlichen Satz mit dem neuen Gesamtbeitrag. Darum folgen wir dem Programmablaufplan. Er rechnet mit 1,8 Prozent für Ihren Anteil. Prüfen Sie den Satz auf Ihrer Abrechnung.
Zur Kirchensteuer
Der Satz von 8 oder 9 Prozent kommt vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Landesgesetze nennen meist nur eine Obergrenze. Die Kirchen jedes Landes legen den Satz fest. Der Rechner kennt keine Kappung der Kirchensteuer bei hohem Einkommen.
Was nicht enthalten ist
- Die private Kranken- und Pflegeversicherung.
- Das Faktorverfahren in Steuerklasse IV.
- Freibeträge und Hinzurechnungen aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
- Minijobs und Midijobs. Der Übergangsbereich mit seinen niedrigeren Beiträgen fehlt.
- Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Versorgungsbezüge und Altersentlastung.
- Mehr als eine Stelle und Gehalt, das sich im Jahr ändert.
- Die Steuererklärung mit Werbungskosten und Sonderausgaben.
- Monatliche Besonderheiten. Wir rechnen das Jahr und teilen durch zwölf. Ihre Abrechnung rundet jeden Monat.
Amtliche Werke
Gesetze und Verordnungen sind nach § 5 des Urheberrechtsgesetzes amtliche Werke und frei nutzbar. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Programmablaufplan, damit ihn alle verwenden können. Wir haben den Plan selbst in Code übersetzt und kopieren keine Texte aus ihm. Wir fanden keine eigene Lizenzangabe des Ministeriums für die Datei. Wir nutzen auch nicht die externe Schnittstelle des Ministeriums. Diese Seite wird weder vom Bundesfinanzministerium noch von einer anderen Behörde geprüft, betrieben oder empfohlen.
Aktualisierung
Die Werte werden jedes Jahr im Januar aktualisiert, wenn das Bundesfinanzministerium den neuen Programmablaufplan veröffentlicht.